Verkehrsleiter-Ost
Teilnahmebedingung
Bildungsveranstaltungen der Firma Verkehrsleiter-Ost Verwaltungsanschrift: Verkehrsleiter Ost Jens Müller, Wulfertweg 43, 48683 Ahaus
Schulungen
Ob und wie die Veranstaltungen durchgeführt werden, liegt im Ermessen des Verkehrsleiter-Ost. Die Mindestteilnehmerzahl bei Seminaren beträgt drei Personen. Terminverschiebungen und Streichungen von einzelnen Seminarangeboten, sowie die Verlegung des Seminarortes (in der jeweiligen Großgemeinde) bleiben ausdrücklich vorbehalten. Sollte dieser Fall eintreten, erhalten die angemeldeten Teilnehmer mindestens 4 Kalendertage vor Seminarbeginn eine digitale Nachricht auf der von Ihnen übermittelten E-Mail-Adresse. Verkehrsleiter-Ost behält es sich vor Seminare in Kooperation mit anderweitigen Seminarveranstaltern durchzuführen.
Anmeldung/ Buchung
Die Anmeldung zum Seminar an einer Seminarveranstaltung der Verkehrsleiter-Ost ist verbindlich und muss digital per Buchung über die Webseite erfolgen. Der Teilnehmer erhält umgehend eine Bestätigung per E-Mail. Mit der digitalen Anmeldung erkennt der Seminarteilnehmer diese Teilnahmebedingungen an. Der Teilnehmer erhält ca. 14 Kalendertage vor Seminarbeginn eine Einladung, sowie die Gebührenrechnung per E-Mail.
Seminarumfang
Der Seminarumfang; die Schulungszeit ist auf der Buchungsbestätigung mit angegeben und lautet wie folgt.
Verkehrsleiter Güterverkehr 5 Tage von 09:00 Uhr – ca. 16:30 Uhr und Freitag bis ca. 14:00 Uhr
Betriebsleiter Taxi- / Mietwagenverkehr 4 Tage Montag-Donnerstag von 09:00 Uhr – ca. 16:30 Uhr
Bei geringer Teilnehmerzahl (4 oder weniger) kann der Dozent zum Anfang des Seminars, dieses auf 4 Tage verkürzen (Bereich Güterkraftverkehr).
Gebühren
Seminargebühren werden mit der Anmeldung fällig und sind nach Rechnungserstellung an die Verkehrsleiter-Ost vor Seminarbeginn spätestens am ersten Seminartag zu begleichen. Barzahlungen, Schecks oder EC Kartenzahlungen werden nicht akzeptiert oder entgegengenommen. Die Seminargebühren beinhalten: Fachbuch, Fahreranweisungen und Ordner inkl. Lehrmaterial (Taschenrechner, Textmarker, Kugelschreiber, Block, Seminargetränke - soweit vom Seminarraum-Vermieter gestattet).
Sollte der Teilnehmer das Fachbuch vor Seminarbeginn zugesandt haben wollen, erheben wir Gebühren über 10,00 Euro für Versand und Bearbeitung.
Förderung
Das Seminar kann durch einen Bildungsscheck oder einer Bildungsprämie gefördert werden. Der Teilnehmer hat die Förderung nach Seminaranmeldung per E-Mail anzugeben und die Unterlagen vorab per EMail an Verkehrsleiter-Ost zu senden. Die Unterlagen zur Förderung sind im Original im Seminar an den jeweiligen Dozenten zu übergeben. Erhält Verkehrsleiter-Ost die Förderung, also den Bildungsscheck oder die Bildungsprämie nicht im Original – wird der volle Rechnungsbetrag an den Teilnehmer berechnet. Sollte eine Förderung im Nachhinein abgelehnt werden, weil z.B. die Zahlung nicht korrekt durchgeführt wurde, wird dem Teilnehmer die Differenz zur Seminargebühr in Rechnung gestellt.
Gebührenerstattung
Eine Gebührenerstattung erfolgt im vollen Umfang, wenn eine Veranstaltung ersatzlos und ohne triftigen Grund (Pandemie o.Ä.) ausfällt. Weitere Ansprüche gegen die Verkehrsleiter-Ost können nicht geltend gemacht werden.
Rücktritt / Abbruch im Seminar
Folgende Gebühren werden bei Rücktritt, Umbuchung oder Stornierung fällig:
Ab Buchungstag bis 7 vollen Kalendertagen vor Seminarbeginn: 20% der vollen Seminargebühr
Bei 3 vollen Kalendertagen vor Seminarbeginn: 50% der vollen Seminargebühr
Weniger als 3 volle Kalendertage vor Seminarbeginn: 100% der Seminargebühr
Der Rücktritt ist nachweislich mindestens digital per E-Mail an Verkehrsleiter-Ost zu richten, telefonische und postalische Stornierungen, Absagen oder Umbuchungen werden nicht akzeptiert. Erfolgt während des laufenden Seminars ein Abbruch, aus nachweislich triftigem Grund, dann sind 50% der Seminargebühr bei einem Folgeseminar zu leisten – dieses ist ausschließlich von dem/der jeweiligen Teilnehmer/in zu besuchen. Erfolgt ein Rücktritt bzw. Abbruch des Seminars aufgrund vermeintlich wichtiger persönlicher Gründe des Teilnehmers, wird weiterhin die volle Seminargebühr berechnet – mögliche nachweisliche Gründe:
Nichtfreistellung durch den Arbeitgeber, Tod eines Angehörigen, Krankheit. Der/Die Teilnehmer/in kann sich zu einem anderweitigen Seminartermin anmelden, für das gebuchte Ersatzseminar werden 20% der vollen Seminargebühr berechnet.
Nachschulung
Verkehrsseminare-Ost gewährt einem Teilnehmer bei nachweislich nicht bestandener IHK-Prüfung innerhalb einem Jahr nach Seminar eine erneute Teilnahme, die Teilnahme wird mit 10% vom Seminarpreis für Material, Aufwand, Platzreservierung und -Belegung berechnet. Der Teilnehmer kann sich auf einen derartigen Termin bewerben, ob die Teilnahme stattfinden kann, entscheidet Verkehrsleiter-Ost. Der Teilnehmer hat als Nachweis der nicht bestandenen Prüfung das entsprechende Schreiben der zuständigen Industrie- und Handelskammer im Seminar vorzulegen. Voraussetzung für erneute Teilnahme ist zudem ein vorher lückenlos besuchtes Seminar von Verkehrsleiter-Ost oder Partnerfirmen.
Teilnahmebescheinigungen
Am Seminarende erhalten die Teilnehmer, bei nachweislich lückenloser Seminarteilnahme, eine Teilnahmebescheinigung zur freien Verwendung.
Gerichtsstand Alleiniger Gerichtsstand ist Ahaus. Stand 03/2023